Fachanwaltschaften der Kanzlei Röwekamp aus Bremen

Der Titel Fachanwalt wird in Deutschland Rechtsanwälten verliehen, die auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und große Erfahrung verfügen. Nur ca. jeder vierte zugelassene Anwalt verfügt lt. Bundesrechtsanwaltskammer über eine Fachanwaltschaft.

Um als Fachanwalt zugelassen zu werden muss ein Anwalt u.a. mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und nachweisen, dass er auf dem betreffenden Rechtsgebiet über gute theoretische, und eine Menge praktischer Erfahrung verfügt. Die benötigten praktischen Erfahrungen umfassen – je nach Rechtsgebiet – zwischen 50 und beispielsweise 160 nachgewiesenen Fällen.

Um das fundierte Wissen zu erhalten, ist eine ständige Fortbildung Pflicht: Intensive Arbeit im Rechtsgebiet und 10 Stunden Seminare im Jahr sind das Minimum, um bei der aktuellen Rechtsprechung auf dem Laufenden zu bleiben und die Mandanten optimal betreuen zu können.

Die Kanzlei ist mit zahlreichen Fachanwaltschaften bestens aufgestellt, um Ihnen eine umfassende Beratung auf höchstem juristischem Niveau bieten zu können.

Die Fachanwaltschaften unserer Kanzlei im Überblick