Notarielle Tätigkeiten der Kanzlei Röwekamp

Viele und wesentliche rechtliche Handlungen erfordern wegen ihrer besonderen Tragweite eine notarielle Beurkundung, Beglaubigung oder andere notarielle Tätigkeit. Auch diese notariellen Dienstleistungen gehören zum Leistungsangebot unserer Kanzlei. Die fachkundige notarielle Beratung und Beurkundung durch unsere Notare umfasst insbesondere folgende Gebiete:

  • Erbrecht zum Beispiel mit Testament, Erbvertrag, Erbscheinsantrag, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungen und Ausschlagung einer Erbschaft

  • Handels- und Gesellschaftsrecht zum Beispiel mit Gründung, Anmeldung und Veränderung bei Kapitalgesellschaften, Umwandlung und Liquidationen sowie Unternehmenskaufverträge

  • Grundstücksrecht zum Beispiel mit Grundstückskaufverträgen, Übertragungen, Bewilligungen und Löschungen von Grundschulden, Hypotheken, Wohnrecht oder Nießbrauch sowie Teilung und Bildung von Wohnungseigentum

  • Patientenverfügungen und Vollmachten einschließlich Betreuungsverfügungen und Vorsorgeerklärungen

  • Ehe- und Partnerschaftsverträge zum Beispiel mit Regelungen zu Güterstand, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Sorgerecht und Zugewinn

Im Rahmen dieser Tätigkeiten übernehmen wir selbstverständlich auch die Abwicklung von Beurkundungen wie zum Beispiel Hinterlegungen, Kaufpreisüberwachungen, Verwahrungen. Dazu bieten unsere Notare zunächst eine umfangreiche und individuelle Beratung an, um den tatsächlichen Wunsch der Beteiligten zu ermitteln und Alternativen zu besprechen.

Auf Wunsch fertigen wir dann Entwürfe und bieten eine weitere Beratung an. Kern der notariellen Tätigkeit ist die Beurkundung der Erklärungen und die Abwicklung. Dabei ist unseren Notaren immer daran gelegen, auch rechtlich schwierige Sachverhalte verständlich zu erklären und die individuellen Wünsche der Beteiligten juristisch einwandfrei umzusetzen.